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Autarkes Kleinod

Während derzeit überall nur noch von Photovoltaik die Rede ist, hat mir der Aufenthalt in einem kleinen Häuschen in Uttenweiler in den Herbstferien eine etwas in Vergessenheit geratene Art der Energieerzeugung wieder in Erinnerung gerufen: die Kollektortechnik. Diese machte sich Architekt Bruno Maurer zunutze, indem er beim mühevollen und sorgfältigen Umbau eines ehemaligen Wasserwerks zu einem Ferienhaus Luftkollektoren an dessen Südfassade anbrachte. Über einen Ventilator (betrieben über ein kleines PV-Element auf dem Dach) wird so an kalten, aber sonnenreichen Tagen die erforderliche Wärme ins EG des kleinen Urlaubsquartiers gebracht, zusätzlich unterstützt ein Holzofen die Heizung. 

Das Nutzgebäude aus dem Jahr 1928, das Maurer 2016 – nach jahrzehntelangem (letztlich nutzlosem) Dasein und Leerstand – endlich erwerben und in ein hübsches Schmuckstück verwandeln konnte, steht in direkter Nachbarschaft zu zwei weiteren, von ihm sanierten Bestandsbauten: Zum einen zu dem mehrstöckigen Ferienhaus gegenüber, das der Architekt im Innern sympathisch zurückhaltend umbaute, und zum anderen zu seinem eigenem Wohnhaus. Dieses hat er gleich ganz mit Luftkollektoren umhüllt und dafür viel Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren (siehe externer Link: https://www.sanierungsgalerie.de/sites/default/files/pdf/ambitionierte_energetische_sanierung_0.pdf)

Weitere Infos zur Sanierung und zum ökologischen Konzept finden sich auf der Webseite (externer Link:) https://www.maurerbruno.de/. Sie hält außerdem nicht nur den Kontakt zur Buchung bereit, sondern offenbart auch seine „Bauweltsanschauung“, etwa zum derzeitigen Baugeschehen und Missstand: 
„Leider orientiert sich die Energieeinsparverordnung von Grund auf an Neubauten und implementiert somit, dass ein Neubau besser ist als ein Altbau.“ (…) Das „stimmt (…) im laufenden Betrieb betrachtet. Berücksichtigt man die Herstellungsenergie mit, so erhält man ein sehr positives Ergebnis bei der Sanierung, da ja beim Neubau die Herstellungsenergie vergleichsweise mit eingerechnet werden muss.“ -Ein Umstand, der mittlerweile gefühlt allen im Bestandsbau tätigen Bauschaffenden berechtigterweise missfällt …